Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Institutionelles Schutzkonzept
Zum Schutz von Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen gilt seit Januar 2021 in allen Einrichtungen der Mathias-Stiftung das institutionelle Schutzkonzept. Dieses umfasst Bestimmungen und Verordnungen, die das Ziel verfolgen, präventive Aspekte sowie Maßnahmen im Falle
von sexualisierter Gewalt mit all ihren Aspekten zu regeln.
Schutzkonzept
Verhaltenskodex, Management, Weiterbildung
Das Konzept selbst richtet sich nach der „Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ der Deutschen Bischofskonferenz, welche für alle christlichen Einrichtungen Deutschlands verbindlich ist.
Es beinhaltet unter anderem einen Verhaltenskodex, dem sich alle Mitarbeitende verpflichten, ein Beschwerde- und Qualitätsmanagement für eine konforme Abwicklung bei Verdachtsfällen sowie ein Fort- und Weiterbildungsangebot, um Mitarbeitende zu schulen und besser zu unterstützen.
Das Schutzkonzept greift ebenso bei der Personalentwicklung und sieht unter anderem vor, das Thema der sexualisierten Gewalt bei (potenziellen) Mitarbeitenden kontinuierlich zu thematisieren und zu enttabuisieren, um ein starkes Bewusstsein dafür zu schaffen und die Qualität des Handelns weiter zu steigern.
Stiftungsinterne Präventionsbeauftragte:
Christa Stutz
+49 (0)5971 42-8553
c.stutz@mathias-stiftung.de
Weitere Informationen zum Institutionellen Schutzkonzept:
Institutionelles Schutzkonzept