Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungsbuchungen

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Stiftung Mathias-Spital mit Sitz in Rheine. Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmer:innen die AGB an.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann per Post, per Fax oder über das in dem Veranstaltungskalender auf der Homepage (www.mathias-stiftung.de) zur Verfügung gestellte Anmeldeformular per Internet erfolgen. Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung durch Stiftung Mathias-Spital Rheine zustande. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Absage und Änderungen von Veranstaltungen

Die Stiftung Mathias-Spital hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. mangelnde Anzahl teilnehmender Personen, kurzfristige Nichtverfügbarkeit des Referenten/der Referentin ohne Möglichkeit eines Ersatzes, höhere Gewalt) zu verschieben, abzusagen oder den Referenten auszutauschen. Teilnehmende Personen werden hierüber unter den in deren Anmeldung genannte Kontaktdaten benachrichtigt.

4. Ausschluss von der Teilnahme

Die Stiftung Mathias-Spital Rheine ist berechtigt, teilnehmende Personen in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der Stiftung Mathias-Spital Rheine nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Haftung

Die Stiftung Mathias-Spital Rheine haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Stiftung Mathias-Spital Rheine oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Stiftung Mathias-Spital Rheine beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf) beruhen.

6. Datenschutz

Die von der teilnehmenden Person bei der Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung, bei kostenpflichtigen Veranstaltungen darüber hinaus zum Zwecke der Rechnungslegung gespeichert und verarbeitet. Sofern die teilnehmende Person bei der Anmeldung oder bei der Veranstaltung in weitere Datenverarbeitungen einwilligt, werden die Daten für die jeweils angegebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

7. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen gelten zusätzlich folgende Regelungen:

8. Zahlungsbedingungen

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen haben Teilnehmer:innen das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmeentgelt) gemäß Rechnungslegung durch die Stiftung Mathias-Spital Rheine mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass die teilnehmende Person an einem Nachholtermin für die Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Anderweitige Ansprüche seitens der teilnehmenden Person sind ausgeschlossen. Die Stiftung Mathias-Spital Rheine behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Die teilnehmende Person kann daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts, ableiten.

9. Rücktritt

Die teilnehmende Person kann bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme werden 100% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale erhoben. Die Kostenpauschale entfällt, wenn eine Ersatzperson benannt wird oder nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auch sonst nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt der teilnehmenden Person ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der Stiftung Mathias-Spital Rheine.

8. Gerichtsstand

Ist die teilnehmende Person Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder verfügt über ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Rheine.